Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ausgangsentwurf für Fensterreparatur, Wartung, Sanierung und Montage in Österreich.

Wichtiger Hinweis: Dieser Text ist ein österreichischer Ausgangsentwurf und muss vor Veröffentlichung rechtlich geprüft sowie mit den endgültigen Firmendaten ergänzt werden.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die angebotenen Fensterleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten zwingende gesetzliche Bestimmungen vorrangig.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Anfragen über die Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande. Kostenschätzungen und Preisbeispiele sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Mitwirkung und Zugang

Die Auftraggeberseite sorgt für freien, sicheren Zugang zu den betroffenen Fenstern und informiert über bekannte Schäden, Besonderheiten und Schutzanforderungen. Verzögerungen aufgrund fehlenden Zugangs können gesonderten Aufwand verursachen.

4. Leistungen und Zusatzaufwand

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem bestätigten Angebot. Erst während der Arbeit erkennbare Schäden oder notwendige Zusatzleistungen werden vor Ausführung abgestimmt, soweit keine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines Schadens erforderlich ist.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot angeführten Preise und Zahlungsbedingungen. Angaben zu Umsatzsteuer, Anfahrt, Material, Entsorgung und Fälligkeit sind im endgültigen Vertragsmuster eindeutig festzulegen.

6. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur soweit sie gesetzlich zulässig sind.

7. Rücktritt bei Verbrauchergeschäften

Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen können gesetzliche Rücktrittsrechte bestehen. Rücktrittsbelehrung, Musterformular und ein allfälliger Wunsch nach vorzeitigem Leistungsbeginn sind gesondert rechtssicher bereitzustellen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen. Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.